Hinweise zu Wertgrenzen für Aufträge
Zadávání zakázek
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit von Preisvergleichen oder Vergabeverfahren spielt der finanzielle Umfang der Aufträge eine entscheidende Rolle.
Die dabei geltenden Grenzen (250 Euro, 800 Euro, 1000 Euro) sind grundsätzlich netto.
Wichtig ist, dass bei der Abrechnungsprüfung sehr darauf geachtet wird, dass keine Leistungen aufgesplittet werden, um unter die Wertgrenzen zu kommen. Dabei wird die inhaltliche Verknüpfung (ähnliche oder sich ergänzende Leistungen) sowie die zeitliche Nähe beachtet. Dabei kann man auch unabsichtlich leicht rechtswidrig handeln und muss mit Kürzungen der Fördermittel rechnen.
Hier ein paar typische Beispiele:
- Für ein Ferienlager, in dem selbst gekocht wird, werden an verschiedenen Tagen in verschiedenen Supermärkten Lebensmittel eingekauft. Diese einzelnen Einkäufe werden in der Prüfung als eine Leistung betrachtet und zusammengerechnet. Dabei kann man schnell die Wertgrenze überschreiten, ab der ein Preisvergleich notwendig gewesen wäre. Dieser wiederum ist im konkreten Fall praktisch kaum durchführbar (viele einzelne Waren). Für dieses Problem gibt es leider keine Lösung.
- Für verschiedene Veranstaltungen wird Catering bestellt oder ein Dolmetscher beauftragt. Auch wenn diese Veranstaltungen mehrere Monate Abstand haben und einzeln organisiert und die Aufträge auch einzeln ausgelöst werden, so werden die Leistungen als eine Einheit betrachtet, wenn sie an die gleichen Auftragnehmer gingen. Wird dann die relevante Wertgrenze überschritten, wäre ein Preisvergleich notwendig gewesen.