Vergaberegeln für nicht-öffentliche Auftraggeber
Bei einem Auftragswert ab 1.000 EUR netto ist ein Vergleich der Marktpreise qualifizierter Anbieter durchzuführen und der wirtschaftlichste Anbieter auszuwählen. Das muss nicht zwangsläufig der billigste Anbieter sein, wenn andere Kriterien den günstigsten Preis überwiegen. Bei der Ermittlung des relevanten Auftragswertes sind ein paar Fallstricke zu beachten (siehe hier).
Für den Preisvergleich sind mindestens drei Angebote bzw. Vergleichspreise, ermittelt z.B. durch eine Internetrecherche, telefonische Anfragen oder auf Basis gängiger Preislisten, in einem Vermerk zu dokumentieren. Dem Vermerk sind die Angebotsschreiben, Emails, Telefonnotizen oder Screenshots der Internetrecherche beizufügen.
Für den Vermerk steht eine Vorlage zur Verfügung (Download).
Aufträge unterhalb der o.g. Wertgrenze können ohne Preisvergleich frei vergeben werden.