Euroregion Elbe/Labe

Förderbedingungen

  • Voraussetzungen
  • Inhalte
  • Mögliche Begünstigte
  • Fördersatz und Einnahmen
  • Förderfähige Ausgaben
  • mind. ein sächsischer und ein tschechischer Projektpartner aus dem Fördergebiet
  • Projektergebnisse müssen dem Fördergebiet zugutekommen
  • gemeinsame Planung und Durchführung des Projektes mit Personal beider Partner
  • Gesamtausgaben max. 30.000 Euro, min. 3.000 Euro (in CZ: 1.500 Euro)

Was ist förderfähig?

  • Organisation und Durchführung von Seminaren, Konferenzen und Informationsveranstaltungen
  • Organisation und Durchführung von Begegnungen, Erfahrungsaustauschen, Darbietungen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen
  • Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen, Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für das Gebiet, Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien (mindestens in Deutsch und Tschechisch)
  • Erstellen von Analysen zur Vorbereitung von Projekten im Rahmen des Kooperationsprogramm
  • Entwicklung von Informations- und Kommunikationssystemen für den gemeinsamen Grenzraum

...und was nicht?

  • reine Sprachkurse
  • einsprachige Publikationen
  • parteipolitische Aktivitäten

Mögliche Begünstigte

in Sachsen in Tschechien
  • alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • Sozialpartnerorganisationen, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und finanzielle Haftung zu übernehmen, z. B. DGB (Artikel 131 der EU-Haushaltsordnung)
  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Berufsverbände, Kammern
  • Nichtregierungsorganisationen
  • Europäischer Verbund für Territoriale Zusammenarbeit
  • weitere Organisationen siehe Umsetzungsdokument KPF – Anlage 1

 

Fördersatz

Die Höhe der Förderung beträgt max. 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro (Ausnahme: Spiegelprojekte).

Bei wiederholter Antragstellung wird der Fördersatz auf 75% (erste Wiederholung) bzw. 50% (alle weiteren Wiederholungen) gekürzt.

Einnahmen

Einnahmen im Projekt (z.B. Eintritte, Teilnehmerbeiträge, Verkaufserlöse) können zur Deckung des Eigenanteils verwendet werden. Was darüber hinausgeht, wird von den Fördermitteln abgezogen.

1. Ausgaben für externe Expertisen und Dienstleistungen

Diese Ausgaben sind auf folgende Dienstleistungen Dritter im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Maßnahmen beschränkt, die nicht vom Begünstigten im Rahmen des Kleinprojektes erbracht werden:

  • Raummiete
  • Catering / Verpflegung
  • Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen einschließlich Miete für Konferenztechnik
  • Honorare für Referenten und Fachkräfte
  • Künstlerhonorare (in Tschechien nicht für professionelle Künstler),
  • Reise- und Unterbringungskosten von Teilnehmern,
  • Reise- und Unterbringungskosten von externen Sachverständigen, Referenten und Dienstleistern,
  • Transportausgaben für Teilnehmergruppen
  • Sachpreise für Wettbewerbe
  • GEMA-Gebühren
  • Ausgaben für Pflichtversicherungen von Teilnehmern bei Veranstaltungen (Veranstaltungshaftpflichtversicherung und Unfallversicherung)
  • Ausgaben für Werbung, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Information im Zusammenhang mit dem Projekt
  • Ausgaben für die Entwicklung, Änderung und Aktualisierung von IT-Systemen und Webseiten
  • Teinahme an Veranstaltungen, Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder.

2. Ausrüstung

Ausrüstungskosten sind Ausgaben für den Kauf oder die Anmietung von Ausrüstungsgegenständen, die zwingend für die Durchführung erforderlich sind. Hier ist immer zu prüfen, ob die Miete günstiger ist als der Kauf von Ausrüstungsgegenständen.

Auf der deutschen Seite sind die Ausgaben auf geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß des Einkommenssteuergesetzes (§6 Absatz 2 EstG) in Höhe von 800 EUR netto beschränkt.

3. Personal und Verwaltung

Personalausgaben sowie Büro- und Verwaltungsausgaben werden als Pauschale ohne Nachweise/Belege erstattet. Die Pauschale für Personalkosten beträgt 20% der direkten Kosten (Summe aus 1. und 2.), die für Verwaltungskosten beträgt 15% der Personalkosten. Einfacher ausgedrückt: Die Pauschalen betragen zusammen 23% aller anderen Ausgaben.