Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Sie müssen mit der Umsetzung des Projektes nicht bis zur Entscheidung des Lokalen Lenkungsausschusses warten, sondern können damit bereits ab der Registrierung (siehe Entscheidung über das Projekt) beginnen. Als Umsetzung des Projektes gilt jedes Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Projekt, also z.B. eine Bestellung oder ein anderer Vertragsschluss. Das betrifft leider auch Reservierungen, die kostenfrei storniert werden können.
Vergabe externer Aufträge
Für die Vergabe externer Aufträge (Dienstleistungen, Beschaffungen) gelten die Vorschriften des Umsetzungsdokumentes, Nr. 6.3. In vielen Fällen ist ein Preisvergleich notwendig. Die Regeln dafür unterscheiden sich danach, ob der Antragsteller ein öffentlicher (Städte, Gemeinden, deren Verbände, Behörden etc.) oder ein nicht-öffentlicher Auftraggeber (Vereine, Verbände, Stiftungen, Unternehmen etc.) ist.
Regelungen für nicht-öffentliche AuftraggeberRegelungen für öffentliche Auftraggeber
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu Fallstricken bei der Einhaltung der relevanten Wertgrenzen.
Dokumentieren Sie bei allen Auftragsvergaben, wo ein Preisvergleich notwendig ist, diesen möglichst detailliert. Das beinhaltet alles von der ersten Anfrage über die eingegangenen Angebote bis zur Auftragserteilung. Sollten Sie einen Preisvergleich im Internet vornehmen (z.B. für Unterkünfte), so dokumentieren Sie diesen am besten mit Screenshots. All das muss am Ende den Abrechnungsunterlagen beigefügt werden.
Publizitätsvorschriften
Vergessen Sie bloß nicht, während der Durchführung des Projektes die Publizitätsvorschriften der Europäischen Union zu beachten. Die zwei wichtigsten Punkte dabei sind:
- der Hinweis auf die Förderung auf allen geförderten Drucksachen und Gegenständen mit Logo der EU und dazugehörigem Text (Größe und Farbversion beachten!) sowie
- der Hinweis auf die Förderung bei Veranstaltungen in Form eines Aushangs mit Logo der EU und dazugehörigem Text (Vorlage vorhanden).
Weitere Details finden Sie hier.
Heben Sie unbedingt ein Exemplar von allen Publikationen usw. auf, um dieses mit der Abrechnung als Nachweis einzureichen.
Zweisprachigkeit
Alle Publikationen im Projekt müssen mindestens zweisprachig veröffentlicht werden, also auf Deutsch und Tschechisch. Die genauen Details dazu finden Sie hier.
Vor-Ort-Kontrollen
Die Euroregion ist verpflichtet, bei einem bestimmten Teil der Projekte eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Deshalb müssen alle Begünstigten das Projektsekretariat rechtzeitig über die Durchführung von Veranstaltungen informieren und den Zugang dazu für die Mitarbeiter*innen sicherstellen.