Lead-Partner-Prinzip
Lead-Partner
Bei Projekten im Kleinprojektfonds gilt das Lead-Partner-Prinzip, d.h. einer der Projektpartner hat den Hut auf und erledigt alle Kommunikation mit den Fördermittelgebern. Nur der Lead-Partner kann seine Kosten in der Abrechnung geltend machen, nicht der Projektpartner. Eine Rechnungsstellung zwischen den Projektpartnern ist nicht zulässig.
Spiegelprojekte
Entstehen bei einem gemeinsamen Projekt beiden Partnern Kosten, die zur Förderung abgerechnet werden sollen, so sind zwei sog. Spiegelprojekte zu beantragen. Damit sind zwei getrennte Projektanträge gemeint, die sich im Hinblick auf die Beschreibung des Projektes vollkommen gleichen, jedoch zwei unterschiedliche Kostenpläne enthalten. Damit rechnet jeder Partner seine eigenen Kosten getrennt ab. Auf dieses Weise kann die doppelte Fördersumme erreicht werden.
Es ist sinnvoll, beiden Spiegelprojekten denselben Titel zu geben, damit der Zusammenhang für die Projektsekretariate und die Entscheider über die Förderung leicht erkennbar ist.