Ausfüllhilfe KPF-Antrag
1. Allgemeine Angaben zum Projekt
Projekttitel
Wählen Sie für Ihr Projekt bitte einen griffigen, aber nicht zu langen Titel. Mehr als 80 Zeichen sollten es nicht sein. Der Titel muss nicht bereits den exakten Inhalt des Projektes widerspiegeln.
Förderinhalt
Die Förderinhalte werden in Abschnitt 2 des Umsetzungsdokumentes benannt (etwas ausführlicher als im Antragsportal). Ordnen Sie Ihr Projekt einem dieser Förderinhalte zu, der am ehesten passt. Im Folgenden finden Sie dazu noch ein paar Erläuterungen.
Organisation und Durchführung von grenzübergreifenden Veranstaltungen ...
ausführlich: Organisation und Durchführung von grenzübergreifenden Veranstaltungen wie Workshops, Seminaren, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, Vernetzungstreffen, Wettbewerbe, Sport- und Kulturveranstaltungen
Hierbei geht es um Projekte, bei denen ein inhaltlicher Austausch im Vordergrund steht. Die aufgezählten Beispiele sollten das ausreichend beschreiben.
Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder- und Jugendgruppen
ausführlich: Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen
Bei diesen Projekten steht die Begegnung von Menschen aus Deutschland und Tschechien (und. ggf. darüber hinaus) im Vordergrund. Was genau diese Gruppen inhaltlich miteinander machen, ist nicht so entscheidend, auch wenn das Bewertungsgremium darauf natürlich trotzdem achten wird. Wichtig ist, dass Menschen miteinander in Kontakt und Austausch kommen.
Auch wenn Kinder- und Jugendgruppen ausdrücklich erwähnt werden, sind dennoch Begegnungen erwachsener Menschen ebenfalls förderfähig.
Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule
Damit sind Projekte gemeint, bei denen einer Gruppe von Menschen Kenntnisse vermittelt werden. Im Gegensatz zu Konferenzen geht es nicht um den Austausch innerhalb eines Fachbereichs, sondern um Wissensvermittlung von "Wissenden" an Lernende. Im Unterschied zur ersten Kategorie, die ja auch Seminare oder Workshops beinhaltet, sind hiermit nicht ein- oder mehrtägige Veranstaltungen an einem Stück gemeint, sondern längerfristige Bildungsmaßnahmen in mehreren Abschnitten.
Auch wenn hier Sprachmodule explizit erwähnt werden, dürfen diese nur Teil eines größeren Projektes sein. Reine Sprachkurse sind als Projekt nicht förderfähig.
Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Begegnungen
ausführlich: Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Begegnungen wie das Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien oder gemeinsamer Informations- und Kommunikationssysteme
Eigentlich sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit im KPF nicht förderfähig. Wenn jedoch Publikationen oder Informationssysteme im Rahmen einer engen Zusammenarbeit einer Gruppe von deutschen und tschechischen Personen entstehen, kann dies dennoch gefördert werden. Es sollte aber deutlich erkennbar sein, dass die Materialien gemeinsam erarbeitet werden und dieser Prozess zu einem intensiven Austausch führt.
Sitz des Antragstellers
Wählen Sie hier "CZ" für Tschechien oder "DE" für Deutschland.
Projektzeitraum
Der Beginn des Projektzeitraum wird automatisch auf den Tag gesetzt, an dem der Antrag eingereicht wird. Das Ende des Projektzeitraum sollten Sie so festlegen, dass zuvor mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Rechnungen bezahlt sind. Insgesamt sollte der Projektzeitraum max. 1 Jahr betragen.
Wiederholungsprojekt
Wiederholte Projekte werden mit einem abnehmenden Fördersatz gefördert, falls der Lenkungsausschuss nicht in bestimmten Fällen etwas anderes entscheidet.
Das Umsetzungsdokument definiert in Nr. 5.3: Als wiederholtes Kleinprojekt gelten Projekte desselben Antragstellers mit demselben Projektpartner und den gleichen Projektinhalten im Vergleich zum bereits geförderten Kleinprojekt. Hierzu zählen zum Beispiel auch jährlich wiederkehrende Kleinprojekte. Als Wiederholungsprojekt gelten auch öffentliche Veranstaltungen desselben Antragstellers mit gleichem Inhalt und gleicher Zielgruppe ungeachtet eines Partnerschaftswechsels. Eine Änderung des Durchführungsortes ist nicht ausreichend, um das Kleinprojekt als neues Projekt zu verstehen.
Sie geben hier selbst an, ob es sich um ein Wiederholungsprojekt handelt. Dies wird vom Fondsverwalter geprüft. Sie können auch bei wiederholten Projekten den maximalen Fördersatz beantragen. Darüber entscheidet dann der Lokale Lenkungsausschuss.
2. Angaben zum Antragsteller
Name / Organisation
Geben Sie hier bitte den offiziellen Namen der antragstellenden Organisation an, ohne Abkürzungen. Bei mehreren Projekten sollten Sie immer exakt den gleichen Namen verwenden.
Rechtsform
Hier sind Abkürzungen wie "e.V." oder "z.s." zulässig.
Vertretungsberechtigte Person
Geben Sie hier die Person an, die den Antrag und später ggf. den Zuwendungsvertrag im Namen des Antragstellers unterschreiben darf.
Ansprechpartner
Das ist die Person, mit die Kommunikation zum Projektantrag erfolgen wird.
3. Angaben zu den Projektpartnern
Jedes Projekt benötigt neben dem Antragsteller (sog. Lead Partner) noch mindestens einen Projektpartner aus dem jeweils anderen Land.
Sie können mehr als einen Projektpartner angeben, wenn mehrere Organisationen an dem Projekt beteiligt sind. Das erhöht allerdings den administrativen Aufwand, denn Sie müssen die notwendigen Unterlagen sowie Unterschriften von allen Projektpartnern beibringen. Wir empfehlen deshalb, lieber in der Projektbeschreibung sowie ggf. unter Nr. 6 weitere Partner zu erwähnen.
Zu den einzelnen Angaben gelten die oben bei "2. Angaben zum Antragsteller" genannten Hinweisen.
4. Beschreibung des Gesamtprojektes
Dies ist der wichtigste Teil des Antrags. Sie müssen hier in allgemein verständlichen Worten und ohne viel Umschweife erklären, was konkret in dem Projekt passieren soll und warum dies notwendig ist. Fragen, die damit beantwortet werden sollten, sind:
- Welchen Handlungsbedarf für das Projekt gibt es?
- Was ist der Inhalt des Projektes und welche Ziele sollen erreicht werden?
- Wie leistet das Projekt einen Beitrag zur Verbesserung der Identifikation der Bevölkerung mit dem gemeinsamen Lebensraum bzw. zur Verbesserung der grenzübergreifenden Information, Kommunikation und Kooperation zwischen Bürgern im gemeinsamen Fördergebiet?
- Welche konkreten grenzübergreifenden öffentlichkeitswirksamen Aktivitäten werden für den gemeinsamen Grenzraum umgesetzt und mit welchen Zielen?
- Welchen Beitrag leistet das Projekt zur Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung? (Darunter sind Aspekte wie Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung sowie Gleichstellung der Geschlechter zu verstehen.)
Da die Textlänge begrenzt ist, empfehlen wir, die Ergebnisse des Projektes und seinen langfristigen Nutzen unter Nr. 7 zu beschreiben.
4.1.Schlüsselaktivität - für Projekttyp mit Entwurfsbudget (nicht nachweisbare Teilnehmerzahl)
Hinweis: Diese Rubrik gilt nur f¨ur Projekttyp mit nicht nachweisbare Teilnehmerzahl bzw. Entwurfsbudget
Schlüsselaktivität
Eine Schlüsselaktivität umfasst zusammengehörige Aktivitäten und erzielt ein eigenständiges Teilergebnis innerhalb des Kleinprojektes. Die Schlüsselaktivitäten werden vom Projektträger anhand inhaltlicher Aspekte des Kleinprojektes definiert und umfassend im Projektantrag beschrieben. Pro Kleinprojekt werden zwei bis drei Schlüsselaktivitäten empfohlen.
Durch den Projektträger werden jeder Schlüsselaktivität, die für die Umsetzung erforderlichen Kosten zugewiesen. Dabei kommen die Referenzsätze und / oder die aus den Preisvergleichen ermittelten Pauschalbeträge zur Anwendung.
4.1.2 Beschreibung der Schlüsselaktivität und der Teilergebnisse
Welche Aktivität wird umgesetzt und welche Ziele sollen damit erreicht werden? Welche Zielgruppe soll erreicht werden? Wann und wo wird die Aktivität durchgeführt?
4.1.3 Kostenplan
Kostenkategorien Folgende Kostenkategorien können zur Erstellung des Entwurfsbudgets herangezogen werden:
als Pauschale:
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Kosten für externe Expertisen und Dienstleistungen
Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen sind Kosten für Leistungen, die durch Dritte erbracht werden. Die Drittleistungen können nicht von den Projektträgern selbst erbracht werden. Diese Kostenkategorie umfasst folgende Dienstleistungen und Expertisen:
- Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen inklusive Konferenztechnik
- Entwicklung, Änderung und Aktualisierung von IT-Systemen und Websites
- Werbung, Werbeartikel, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit im Projekt
- Dienstleistungen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Miete von Veranstaltungsorten und Technik, Verpflegung, Unterkunft, Hilfskräfte)
- Teilnehmergebühren für nicht beim Projektträger beschäftigte Personen
- Honorare für Vortragende, externe Sachverständige und Dienstleister inklusive Fahrt- und Unterbringungskosten
- Transportleistungen von externen Anbietern (z. B. Bustransfer mit Fahrer)
- Versicherungen, wenn für das Projekt notwendig
- Künstlerhonorare bis max. 1.000 Euro netto pro Künstler oder Ensemble pro Veranstaltung
- Rechte am geistigen Eigentum und Nutzungsgebühren
- Weitere notwendige Dienstleistungen für das Projekt
Detaillierte Informationen finden Sie im Umsetzungsdokument - Anhang Nr.2 - (Entwurfsbudget - NICHT nachweisbare Teilnehmerzahl) [ ver 01.07.2024]
Ausrüstungskosten
Ausrüstungskosten umfassen die Kosten für den Kauf oder die Anmietung von Ausrüstungsgegenständen. Die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen darf nicht den Schwerpunkt des Kleinprojektes darstellen. Die Ausrüstungsgegenstände sind nur förderfähig, wenn sie direkt für die Durchführung des Kleinprojektes notwendig sind. Die Notwendigkeit der Anschaffung muss mit Blick auf das Projektziel durch den Antragsteller begründet und durch den zuständigen Fondsverwalter geprüft und bewertet werden. Materialien oder Zubehörteile sind förderfähig, sofern sie zwingend für die Erreichung der Projektziele erforderlich sind und nicht der Aufrechterhaltung des allgemeinen Geschäftsbetriebs dienen.
Auf der deutschen Seite sind die Ausgaben für Ausrüstungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß dem Einkommensteuergesetz in Höhe von 800 Euro (netto) beschränkt.
Auf tschechischer Seite ist die Anschaffung von Vermögensgegenständen bis zur Höhe von 80.000 Kronen förderfähig.
Eine Rechnungslegung zwischen Projektpartnern eines Kleinprojektes ist ausgeschlossen.
Art des Kostennachweises
- Kostenkatalog = einige ausgewählte Leistungen sind im Preiskatalog festgelegt. Siehe Umsetzungsdokument - Anlage Nr. 2 (Entwurfsbudget) - im Kapitel/ Anlage Nr. 2a. Referenzsätze. Es handeln sich um folgende Leistungen:
- Hilfskräfte
- Übersetzungen (Schriftliche)
- Dolmetscherleistung ohne Technik
- Grafikerleistung
- Druckkosten
- Banner
- Rollup
Dabei gelten die Referenzsätze des Landes, in dem der Antragsteller seinen Sitz hat.
Alle oben aufgeführten Leistungen müssen aus dem Preiskatalog ausgewählt werden. Die Verwendung einer anderen Alternative ist nicht zulässig. Kosten für Leistungen, die nicht im Preiskatalog enthalten sind, sind nur dann förderfähig, wenn sie mit den Fördervoraussetzungen des Umsetzungsdokumentes KPF übereinstimmen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns.
- Preisvergleiche (über 1.000 EUR netto) = sind vom Antragsteller 3 Preisvergleiche, die nach Art und Umfang der angebotenen Leistung vergleichbar sein müssen, vorzulegen.
- Leistungen bis zu 1.000EUR (netto) ´= ist mit Antragstellung ein marktüblicher Preis mit Angabe eines Anbieters vom Antragsteller vorzulegen.
- andere = muss schriftlich begründet werden.
5. Projekttyp - für nachweisbare Teilnehmerzahl (Standardeinheitskosten)
Hinweis: Diese Rubrik gilt nur f¨ur den Projekttyp mit nachweisbare Teilnehmerzahl bzw. Standardeinheitskosten
Kleinprojekte für nachweisbare Teilnehmerzahl (Standardeinheitskosten)
Sie müssen Ihr Projekt einem von drei Projekttypen zuordnen. Danach richten sich dann die Kopfpauschalen der Förderung. Laut Nr. 2 in der Anlage 1 zum Umsetzungsdokument sind die drei Projekttypen folgenderma´ßen definiert.
Veranstaltung
laut Umsetzungsdokument: Grenzübergreifendes Zusammentreffen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie z. B. sportliche und kulturelle Veranstaltungen, Gruppenaustausche als auch Trainings- und Ferienlager u.a.
In diesen Bereich fallen die meisten Projekte. Hiermit sind alle Arten von Begegnung gemeint, die keinen expliziten Bildungscharakter haben oder klar als Konferenz zu erkennen sind. Auch wenn vermutlich die Teilnehmer eines jeden Begegnungsprojektes etwas lernen und sicherlich oft die Vermittlung von Wissen ein Bestandteil ist, werden diese nicht gleich als Bildungsmaßnahme betrachtet (s.u.).
Bildungsmaßnahme
laut Umsetzungsdokument: Grenzübergreifendes Zusammentreffen von Personen mit Bildungscharakter, wie z.B. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen oder Workshops, Seminare und Schulungen zu speziellen Themen, bei denen Kenntnisse vermittelt werden, unabhängig davon, ob theoretisch oder praktisch. Ziel ist es, die Kompetenz der Teilnehmer auf einem konkreten Fachgebiet zu erhöhen.
Bei diesen Projekten steht der Wissenserwerb ganz klar im Vordergrund. Im Unterschied zu einer Fachkonferenz begegnen sich hier Menschen nicht fachlich "auf Augenhöhe", sondern es gibt einen deutlich erkennbaren Wissenstransfer von "Wissenden" zu "Lernenden". Dabei muss am Ende kein Abschluss erworben werden.
Fachkonferenz
laut Umsetzungsdokument: Grenzübergreifendes Zusammentreffen von Experten aus einem bestimmten Fachbereich, die in Referaten ihre Arbeit und Erkenntnisse vorstellen und untereinander diskutieren. Es findet ein fachlicher Informations- und Erfahrungsaustausch über ein konkretes Fachgebiet statt.
Dieser Erklärung ist - nach derzeitigem Erfahrungsstand - nichts hinzuzufügen.
6. Grenzübergreifender Bezug für das Gesamtprojekt
Für grenzübergreifende Projekte, die aus dem KPF gefördert werden sollen, gibt es die folgenden drei Kriterien, die erfüllt werden müssen.
Gemeinsame Planung
Beschreiben Sie hier, wie Sie gemeinsam mit Ihrem Projektpartner das Projekt geplant und vorbereitet haben.
Gemeinsame Umsetzung
Geben Sie hier an, wie Sie und Ihr Projektpartner das Projekt gemeinsam umsetzen. Es muss erkennbar werden, dass Sie das wirklich gemeinsam tun.
Gemeinsames Personal
Bitte bestätigen Sie hier nicht einfach, dass beide Partner eigenes Personal für das Projekt einsetzen, sondern beschreiben Sie besser, wer die involvierten Personen und was ihre Aufgaben sind.
7. Ergebnisse, Mehrwert und Nachhaltigkeit des Projektes; Zusammenfassung
Hier müssen Sie darstellen, welche Ergebnisse und welchen langfristigen Nutzen das Projekt haben wird. Dabei sollten Sie einerseits zeigen, wie es dem in Nr. 4 dargestellten Handlungsbedarf gerecht wird, also die Situation in der Grenzregion positiv beeinflusst. Zum anderen ist es sehr erwünscht, dass die Projektpartner auch in Zukunft weiter zusammenarbeiten. Wenn Sie das ebenfalls erkennen lassen, wird es positiv angerechnet.
8. Finanzierungsdarstellung
Hier können Sie nur den Fördersatz einstellen. Die anderen Angaben ergeben sich aus der zuvor unter Nr. 5 eingetragenen Zahl der Projektteilnehmer und Projekttage sowie der Kopfpauschale je nach gewähltem Projekttyp (siehe Förderbedingungen).
Der maximale Fördersatz beträgt 80%, die maximale Höhe der Fördermittel 20.000 Euro.
Bei wiederholten Projekten sinkt der Fördersatz (erst auf 70%, dann auf 50%). In bestimmten Fällen kann der Lenkungsausschuss allerdings einen höheren Fördersatz beschließen, und zwar laut Umsetzungsdokument Nr. 5.3 bei Projekten, "die sich überwiegend an Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen richten bzw. überwiegend der Gleichstellung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung dienen". Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Projekt darunter fällt, beantragen Sie am besten trotzdem einen Fördersatz von 80%, damit der Lenkungsausschuss darüber entscheiden kann.
9. Indikatoren für das Gesamtprojekt
Jedes geförderte Kleinprojekt trägt zum Erfolg des gesamten KPF bei. Um diesen Erfolg messbar zu machen, sind für jedes Kleinprojekt bestimmte Indikatoren anzugeben. Ausführliche Hinweise zu den Indikatoren im Kleinprojektefonds finden Sie in einem Dokument zum INTERREG-Programm Sachsen-Tschechien (Download bei der SAB).
Indikator RCR85 - Anzahl der Teilnehmer, die an grenzübergreifenden Aktivitäten nach Projektende teilgenommen haben
Zitiert aus dem o.g. Dokument: "Der Indikator zählt die Teilnehmer an gemeinsamen grenzübergreifenden Aktionen nach dem Ende des Kleinprojektes, die von allen oder einigen der ehemaligen Kooperationspartner als Fortsetzung der Zusammenarbeit organisiert werden. Gemeinsame grenzübergreifende Aktionen können z. B. Veranstaltungen, Austauschaktivitäten, Austauschbesuche, Fachexkursionen oder Schulungsmaßnahmen sein.
Die Teilnehmer werden für jede organisierte gemeinsame Aktion auf der Grundlage von Anwesenheitslisten oder anderen relevanten Mitteln zur Quantifizierung gezählt.
Der Indikator erfasst nicht die Anzahl der Teilnehmer
- an öffentlichen Veranstaltungen, die innerhalb eines unterstützten Projektes durchgeführt werden und bei denen die Teilnehmerzahl nur geschätzt werden kann,
- an (mehrtägigen) Schulungsveranstaltungen mit Ausstellung eines Zertifikates,
- an internen Projekttreffen der Kooperationspartner."
Als Belege sind innerhalb eines Jahres nach Projektende unterschriebene Teilnehmerlisten sowie ein Bericht vorzulegen.
Es ist nicht zwingend, nach einem Kleinprojekt eine große Zahl von Teilnehmern an weiteren Aktivitäten anzugeben. Es könnte allerdings die Chancen auf eine Bewilligung der Förderung erhöhen.
Indikator RCR84 - Anzahl der Kooperationspartner, die nach Projektende weiterhin grenzübergreifend zusammenarbeiten
Tragen Sie hier die Zahl der Organisationen ein, die am Projekt beteiligt waren und nach Projektende weiterhin grenzübergreifend zusammenarbeiten. Dies müssen nicht alle Projektpartner sein und die Zusammenarbeit muss nicht das gleiche Thema behandeln wie das beantragte Projekt.
Zum Nachweis ist spätestens ein Jahr nach Projektende eine formale zweisprachige Vereinbarung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit vorzulegen.