Tschechien als Hochinzidenzgebiet eingestuft - zwei Tests pro Woche für Pendler
23.01.2021
In Sachsen wird am 23.01.2021 eine Allgemeinverfügung in Kraft treten. Grenzgänger, die aufgrund eines Arbeitsvertrags in Sachsen arbeiten, müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen. Bei der Einreise muss der Arbeitsvertrag mitgeführt werden. Wenn der Test vor Einreise vorgenommen wird, darf der zugrundeliegende Abstrich höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein. Liegt bei der Einreise kein negativer Test vor, muss unverzüglich nach der Einreise und vor der Arbeitsaufnahme ein Test vorgenommen werden. Wann der zweite Test zu absolvieren ist, ist nicht vorgegeben. Es ist also möglich, den Test direkt nach der Einreise am Arbeitsort in Sachsen zu machen! Nachweise über die Testungen sind mitzuführen, sobald sie vorliegen.
Hinweis: Wenn Sie als Grenzgänger nur wöchentlich nach Sachsen oder Bayern einreisen, reicht ein Test bei Einreise. Wenn Sie täglich als Grenzgänger einreisen und von Montag bis Freitag arbeiten, würden ein Test am Montag und ein Test am Mittwoch reichen, um die 48 Stunden einzuhalten. Es reichen Schnelltests!
Weitere ausführliche Infos bei DGB BEZIRK SACHSEN.
Allgemeinverfügung zur Regelung von Ausnahmen von der Testpflicht bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten nach § 4 Absatz 2 Nummer 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 22.01.2021, gültig ab dem 24.01.2021.