Von Tschechien nach Sachsen
03.03.2022
Tschechien ist kein Hochrisikogebiet mehr aus deutscher Sicht. Damit sind bei der Einreise nach Sachsen nur noch wenige Pflichten und Einschränkungen verbunden.
Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut stuft seit dem 03.03.2022 kein Land mehr als Hochrisikogebiet ein. Daraus ergeben sich weniger Pflichten bei der Einreise nach Sachsen.
Die meisten Regelungen finden sich in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV, Link siehe unten), auf die sich die folgenden Paragraphenangaben beziehen.
Einreiseanmeldung (§3)
Seit dem 03.03.2022 muss bei Einreise von Tschechien nach Deutschland keine Einreiseanmeldung mehr ausgefüllt werden.
Nachweispflicht bei Einreise (§5)
Es gilt die grundsätzliche Pflicht, bei Einreise aus Tschechien in die Bundesrepublik Deutschland einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine überstandene Corona-Infektion oder einen negativen Corona-Test vorzulegen (§5 CoronaEinreiseV). Details finden Sie unten unter "3G". Das gilt nicht für Kinder bis 12 Jahre. Ausnahmen siehe unten.
Absonderung (§4)
Da Tschechien kein Hochrisikogebiet mehr ist, entfällt auch die Pflicht zur Absonderung.
Ausnahme: Durchreise
Bei Durchreise durch das Hochrisikogebiet bzw. die Bundesrepublik ohne Zwischenaufenthalt gelten die oben genannten Pflichten nicht.
Ausnahme: Kleiner Grenzverkehr und Grenzpendler
Wer nicht geimpft bzw. genesen ist, muss zweimal wöchentlich einen negativen Test nachweisen (siehe §6 Abs. 3 Nr. 2) .
Weitere Ausnahmen
Von den o.g. Pflichten gibt es zahlreiche weitere Ausnahmen nach §6 CoronaEinreiseV. Wir nennen hier der Übersichtlichkeit halber nur die wichtigsten.
Weitere Informationen
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes (CoronaEinreiseV vom 28.09.2021, zuletzt geändert am 03.03.2022)
Informationen des Freistaates Sachsen für Einreisende
Von Sachsen nach Tschechien
22.03.2022
Für Reisen von Deutschland nach Tschechien bestehen derzeit nur noch wenige Covid-bedingte Einschränkungen.
Risikogebiete
Alle EU-Länder gelten als risikoarm, deshalb gelten für EU-Bürger keine Einschränkungen bei der Einreise, wenn man sich in den letzten 14 Tagen zuvor max. 12 Stunden außerhalb der EU (plus Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und Vatikan) aufgehalten hat.
Öffentliche Verkehrsmittel: Anmeldung
Nur bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln muss man sich für Aufenthalte von mehr als 24 Stunden vorher unter https://plf.uzis.cz/ elektronisch anmelden. Man erhält dann einen QR-Code, den man ausgedruckt oder auf dem Handy mitführen muss. Bei Einreise per Auto, zu Fuß etc. ist beides nicht nötig.
Weitere Informationen
Informationen zur Einreise nach Tschechien (EN/CS)
Corona-Seite des tschechischen Gesundheitsministeriums (CS/tlw. EN)
Corona-Info-Portal der tschechischen Regierung (CS/EN)
Informationsseite der Deutschen Botschaft in Prag
Hier finden Sie die Regelungen für den Aufenthalt in Tschechien, die für ausländische Gäste relevant sein dürften.
Hier finden Sie die Regelungen für den Aufenthalt in Sachsen, die für ausländische Gäste relevant sein dürften.
3G/2G: Geimpft, Genesen, Getestet
08.02.2022
Hier finden Sie die genauen Bestimmung, wer in Tschechien und Sachsen als getestet, geimpft oder genesen anerkannt wird.
Tschechien
Getestet
- Ein negativer Corona-Test darf max. 48 Stunden (PCR-Test) oder 24 Stunden (Antigen-Test) alt sein.
Geimpft
- Um als geimpft zu gelten, muss die letzte notwendige Impfung (meist also die zweite) mindestens 14 Tage zurückliegen.
- Tschechien erkennt den deutschen Impfpass an, ebenso natürlich den digitalen EU-Impfnachweis.
- Wer nicht geimpft werden kann, unter 18 Jahre alt ist oder nur die erste Impfdosis erhalten hat, kann meist die fehlende Impfung durch einen max. 48 h alten PCR-Test ersetzen.
Genesen
- Als genesen gilt man, wenn der erste positive PCR-Test mindestens 11 und max. 180 Tage zurückliegt und man keine Symptome hat. Der Nachweis muss entweder digital sein oder ein Papier vom Arzt in Englisch mit Stempel, Identifikation des Arztes und einer Telefonnummer.
Sachsen
In Deutschland regelt eine Bundesverordnung die Ausnahmen von den Corona-Schutzmaßnahmen (SchAusnahmV). Teilweise gibt es ergänzende Regelungen des Freistaates Sachsen.
Was bedeutet 3G, 2G, 2G+?
- 3G beinhaltet Genesene, Geimpfte und Getestete.
- 2G betrifft hingegen nur Geimpfte und Genesene.
- 2G-plus meint Geimpfte und Genesene, die zudem entweder
- einen aktuellen Test vorweisen können,
- die Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- deren vollständige Impfung (d.h. 2. Dosis) max. 3 Monate zurückliegt,
- vollständig geimpft und zusätzlich genesen sind,
- Schüler/innen sind (da diese in der Schule regelmäßig getestet werden),
- oder unter 18 Jahre alt sind.
Getestet
- Ein negativer PCR-Test wird 48 Stunden ab Entnahme der Probe, ein Antigen-Test 24 Stunden anerkannt (§3 Abs. 3 SächsCoronaNotVO).
- Selbsttests werden nicht akzeptiert, sondern der Test muss überwacht durchgeführt worden sein.
- Kinder bis 6 Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Geimpft
- Als vollständig geimpft gilt man ab 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfdosis.
- Genesene gelten bereits nach der ersten Impfdosis als vollständig geimpft.
- Für Kinder unter 16 oder Personen, für die eine Impfung nicht empfohlen wird, kann der Nachweis durch einen Test ersetzt werden.
Genesen
- Als genesen gilt man ab 28 Tage bis 3 Monate nach dem letzten positiven PCR-Test (soweit man keine Symptome hat).
Wo kann ich mich testen lassen?
06.11.2021
Hier erfahren Sie, wo Sie sich in Tschechien und Sachsen auf COVID19 testen lassen können.
Tschechien
Auf der Website testovani.uzis.cz finden Sie (wenn Sie ein wenig nach unten scrollen) eine interaktive Karte mit allen Testmöglichkeiten in Tschechien. Über den Button "Hledat podle mé polohy" können Sie auch nach Testmöglichkeiten in der Nähe Ihres Aufenthaltsortes suchen.
Bezirk Ústí
Auf den Webseiten des Bezirks finden Sie eine Liste von Testmöglichkeiten in sieben Krankenhäusern im Bezirk Ústí (nur auf Tschechisch).
Die folgenden Unternehmen führen Tests durch bzw. bieten Reservierungsmöglichkeiten:
- Prevedig (Ústí nad Labem, Teplice, Krupka, Prag, Sokolov),
- Vidia Diagnostika (Ústí nad Labem, Děčín, Litoměřice, Chomutov, Most, Mělník, Litvínov, Prag, Plzeň),
- reservio.cz (Terminreservierungen in ganz Tschechien).
Prag
Über Testmöglichkeiten in Prag informiert ein Artikel des Landesechos vom 13. Juli 2021.
Außerdem bieten einige der oben genannten Unternehmen auch Tests in Prag an.
Sachsen
Dresden
In der Stadt Dresden gibt es über 100 Testzentren in den unterschiedlichsten Einrichtungen (Apotheken, Arztpraxen, Bars, Restaurants, etc.). Diese dürfen alle offiziell bescheinigte Corona-Tests durchführen. Die meisten bieten nur Antigen-Schnelltests an.
Eine Übersicht als Karte finden Sie im Themenstadtplan der Landeshauptstadt Dresden (Shortcut https://www.dresden.de/corona-testzentren). Hier können Sie auch erkennen, wo PCR-Tests angeboten werden.
Eine Liste der Testzentren finden Sie unter www.dresden.de/corona, wenn Sie etwas nach unten scrollen.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist es in über 30 Städten und Gemeinden möglich, sich auf Corona testen zu lassen. Eine Übersicht finden Sie auf der Website des Landkreises.
Deutschland
Eine interaktive Karte mit vielen Möglichkeiten für Corona-Schnelltests finden Sie im Corona Schnelltestportal. Hier sind aber bei weitem nicht alle Testzentren eingetragen.