17.03.2020
Sollten Projekte wegen der Corona-Krise nicht wie geplant durchgeführt werden können, gelten die folgenden Regelungen:
Kosten für die Stornierung von externen Aufträgen aufgrund des Corona-Problems sind förderfähige Kosten. Sie können in der Belegliste zur Abrechnung aufgeführt werden.
Sollten Veranstaltungen auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden, der nicht mehr im ursprünglichen Projektzeitraum liegt, wird eine Änderungsvereinbarung zum Zuwendungsvertrag gemacht, um den Projektzeitraum zu verlängern.
Wenn geplante Veranstaltungen zu einem anderen Zeitpunkt durchgeführt werden und aufgrund von Stornierungskosten den bewilligten Kostenrahmen überschreiten, wird dem Lokalen Lenkungsausschuss ein Beschluss zur Erhöhung der Fördersumme vorschlagen (dem bestimmt auch zugestimmt wird). Dies ist allerdings nur möglich, wenn die maximale Summe von 15.000 Euro noch nicht ausgeschöpft wurde.
Bei speziellen Fragen im Zusammenhang mit einem Projekt können Sie uns natürlich jederzeit kontaktieren. Schreiben Sie am besten eine Email, wir arbeiten weitgehend von zuhause.