Euroregion Elbe/Labe

Ab morgen ist kleiner Grenzverkehr frei

Ab dem 13. Mai entfällt die Quarantänepflicht, wenn man von einer kurzen Reisen nach Tschechien, die keinen triftigen Grund hatte, zurückkehrt. Damit ist der kleine Grenzverkehr wieder ungehindert möglich.

12.05.2021

Am 13. Mai 2021 tritt die heute beschlossene Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes in Kraft. Diese regelt erstmals auch die Quarantänepflicht bundesweit einheitlich, während das bisher die Länder gemacht haben.

Danach ist nun bei Rückkehr aus einem Risikogebiet keine Quarantäne erforderlich, wenn man max. 24h dort war. Entgegen der bisherigen sächsischen Regelung gilt dies auch für Reisen ohne triftigen Grund, also auch für Tourismus und Erholung. Ein Test ist nach Rückkehr ebenfalls nicht nötig, weil Tschechien nur "normales" Risikogebiet ist.

Da man seit 4. Mai auch ohne triftigen Grund für bis zu 12h Stunden nach Tschechien einreisen darf (siehe diese Grafik, letzter Satz), ist damit der kleine Grenzverkehr nun ungehindert möglich.

Alle Regelungen im Detail

Edit (12.5., 23:15): Wir wurden auf die Unstimmigkeit aufmerksam gemacht, dass zwar die Einreise für bis zu 12h möglich sei, die gleiche Verordnung aber die freie Bewegung in der Tschechischen Republik für Einreisende aus Ländern der roten Kategorie (und höher) einschränkt. Wir finden das widersprüchlich und haben die tschechischen Behörden um eine Klärung gebeten.

Edit (13.5., 12:30): Von offizieller Seite wurde uns mitgeteilt, dass wirklich die ungehinderte Einreise für 12h möglich ist und das in nächster Zeit auf 24h ausgeweitet werden soll.