Euroregion Elbe/Labe

RESTART II - Neues Sonderförderprogramm des Zukunftsfonds

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds unterstützt kurzfristige Projekte bis Ende des Jahres mit bis zu 4000 Euro.

04.08.2021

Mitteilung vom Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds zum Programm RESTART II:

Auch wenn sich die Pandemie-Situation in beiden Ländern deutlich verbessert hat, so bleibt festzuhalten, dass die allgemeine Verunsicherung und die Unsicherheit hinsichtlich von realistischen Terminen, geeigneten Formaten und sinnvollen Projektinhalten, die uns in den letzten Wochen belastet haben, noch nicht vollkommen abgeklungen sind.

Um in diesem Moment den Entscheidungsprozess zugunsten zukünftiger Projekte zu erleichtern und um ihre Durchführung überhaupt möglich zu machen, haben wir uns entschlossen, ein neues Sonderförderungsprogramm RE-START II auszurufen, das die bestehenden Sonderförderprogramme  (RE-START, Digital oder im Freien?) ersetzt und erweitert. Wir glauben fest daran, dass uns gemeinsam der deutsch-tschechische Re-Start gelingen wird.

In diesem Programm können alle Begegnungsformate laufend mit maximal 100.000 CZK bzw. 4.000 € gefördert werden.

Das RE-START-II -Programm richtet sich an deutsche und tschechische Akteure aller Förderbereiche und Altersstufen (außer Renovierung von Baudenkmälern und Publikationen), die von Juli - Dezember 2021 Projekte umsetzen wollen, aber aufgrund der Kurzfristigkeit keinen regulären Projektantrag beim Zukunftsfonds stellen konnten.

Förderhöhe:

  • Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 CZK bzw. 4.000 € und kann bis zu 70 % der Gesamtkosten ausmachen.

Verwendung des Zuschusses:

  • Der Zuschuss ist vor allem für die Posten Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung der Teilnehmer bestimmt.

Förderbedingungen:

Neben den Standardkriterien für die Bewilligung eines Zuschusses müssen die geförderten Projekte folgende Bedingungen erfüllen:

  • Das Projekt muss im Zeitraum von Juli - Dezember 2021 realisiert werden.     
  • Ausgeschlossen sind Antragsteller, die ihre Projekte im Rahmen der regulären Fristen beantragen und realisieren können.     
  • Die Unterstützung darf nicht mit anderen bereits bewilligten Zuschüssen des Fonds kombiniert werden.

Art der Antragstellung:

  • Die Anträge können beginnend mit dem 1.7.2021 bis spätestens 15.11.2021  laufend außerhalb der sonst üblichen Fristen über das Online-System gestellt werden.     
  • Die Entscheidung über den Antrag erfolgt durch die Geschäftsführung des DTZF innerhalb einer verkürzten Frist.

 

Die genauen Details sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds:

Zum Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds

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