Euroregion Elbe/Labe

Publizitätsvorschriften

Alle Fördermittelempfänger sind verpflichtet, die Informations- und Publizitätsvorschriften der EU umzusetzen, d.h. vor allem auf die finanzielle Beteiligung der EU hinzuweisen und dabei die entsprechenden Logos der EU zu verwenden.

EU-Logo und Text

Der Hinweis hat grundsätzlich mit dem Logo der EU sowie dem dazugehörigen Text (sog. Langversion) zu erfolgen. Kein anderes Logo darf größer als das EU-Logo sein.

Außer dem Text in der Langversion des Logos der EU ist bei Publikationen folgender Hinweis erforderlich: „Das Projekt …[Projekttitel]… wurde aus Mitteln der Europäischen Union gefördert.“

Verwenden Sie unbedingt die richtige Farbversion des Logos. Es gibt eine Farb- und eine Schwarz-Weiß-Version. Verwenden Sie niemals eine umgewandelte Form des farbigen Logos für Schwarz-Weiß-Drucke. Andererseits darf das Schwarz-Weiß-Logo auch wirklich nur auf weißem Untergrund verwendet werden, nicht auf farbigem. Dort ist zwingend das farbige Logo zu nehmen. Wäre ein mehrfarbiger Druck zu teuer, muss das Logo mitsamt Text notfalls mit einem weißen Rechteck hinterlegt werden.

Publikationen, Gegenstände

Auf jeglicher Art von Publikationen muss auf die Förderung mit EU-Mitteln hingewiesen werden. Das betrifft jegliche Druckerzeugnisse, Webseiten, Tagungsunterlagen, Teilnehmerlisten und -bestätigungen usw., aber auch alle Gegenstände (Werbematerialien, T-Shirts, Beutel, Preise etc.). Bei Pressemitteilungen und öffentlichen Interviews ist auf die EU-Förderung hinzuweisen.

Bei kleinen Gegenständen, auf denen der Text nicht mehr lesbar wäre (z.B. Kugelschreiber), kann auf diesen verzichtet und nur das EU-Logo verwendet werden (Kurzversion).

Aushang bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen muss ein Aushang am Eingang auf die Förderung durch die EU hinweisen. Er muss mindestens A3-Größe haben. Entsprechende Vorlagen finden Sie unter Downloads sowie auf der Website der SAB (s.u.).

Logo der Euroregion

Bei aus dem Kleinprojektfonds geförderten Projekten hat neben dem Logo der EU auch das der Euroregion Elbe/Labe zu erscheinen (natürlich keinesfalls größer als das der EU). Auch hier ist vorzugsweise die Langversion zu verwenden.

Das Logo der Euroregion Elbe/Labe zum Download in verschiedenen Versionen finden Sie hier.

Logo des Kooperationsprogramms Sachsen-Tschechien 2014-2020

Dieses Logo sollte immer da erscheinen, wo auch das EU-Logo erscheint. Das ist jedoch nicht zwingend, sondern nur erwünscht.

Vorlagen und Leitfaden

Die ist nur eine kurze Zusammenfassung der üblicherweise relevanten Vorschriften. Die genauen Details der Publizitätsvorschriften sind in einem Publizitätsleitfaden der Sächsischen Aufbaubank zusammengestellt. Diesen und diverse Druckvorlagen, Logos etc. finden Sie auf den Seiten der SAB.