Euroregion Elbe/Labe

Publizitätsvorschriften

Alle Fördermittelempfänger sind verpflichtet, die Informations- und Publizitätsvorschriften der EU umzusetzen, d.h. vor allem auf die finanzielle Beteiligung der EU hinzuweisen und dabei die entsprechenden Logos der EU zu verwenden.

Die Kooperationspartner müssen die Öffentlichkeit über das Projekt informieren.

EU-Logo und Text

Der Hinweis hat grundsätzlich mit dem Logo der EU sowie dem dazugehörigen Text  zu erfolgen. Kein anderes Logo darf größer als das EU-Logo sein.Publikationen, Gegenstände

Plakat bei Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen muss ein Plakat am Eingang auf die Förderung durch die EU hinweisen. Er muss mindestens A3-Größe haben. Entsprechende Vorlagen finden Sie unter Downloads sowie auf der Website der SAB.

Logo der Euroregion

Bei aus dem Kleinprojektfonds geförderten Projekten hat neben dem Logo der EU auch das der Euroregion Elbe/Labe zu erscheinen (natürlich keinesfalls größer als das der EU). Auch hier ist vorzugsweise die Langversion zu verwenden.

Das Logo der Euroregion Elbe/Labe zum Download in verschiedenen Versionen finden Sie hier.

Vorlagen und Leitfaden

Die ist nur eine kurze Zusammenfassung der üblicherweise relevanten Vorschriften. Die genauen Details der Publizitätsvorschriften sind in einem Publizitätsleitfaden der Sächsischen Aufbaubank zusammengestellt. Diesen und diverse Druckvorlagen, Logos etc. finden Sie auf den Seiten der SAB.

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