Publizitätsvorschriften
EU-Logo und Text
Der Hinweis hat grundsätzlich mit dem Logo der EU sowie dem dazugehörigen Text zu erfolgen. Kein anderes Logo darf größer als das EU-Logo sein.Publikationen, Gegenstände
Plakat bei Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen muss ein Plakat am Eingang auf die Förderung durch die EU hinweisen. Er muss mindestens A3-Größe haben. Entsprechende Vorlagen finden Sie unter Downloads sowie auf der Website der SAB.
Logo der Euroregion
Bei aus dem Kleinprojektfonds geförderten Projekten hat neben dem Logo der EU auch das der Euroregion Elbe/Labe zu erscheinen (natürlich keinesfalls größer als das der EU). Auch hier ist vorzugsweise die Langversion zu verwenden.
Das Logo der Euroregion Elbe/Labe zum Download in verschiedenen Versionen finden Sie hier.
Vorlagen und Leitfaden
Die ist nur eine kurze Zusammenfassung der üblicherweise relevanten Vorschriften. Die genauen Details der Publizitätsvorschriften sind in einem Publizitätsleitfaden der Sächsischen Aufbaubank zusammengestellt. Diesen und diverse Druckvorlagen, Logos etc. finden Sie auf den Seiten der SAB.