Auch in Dresden nun Maskenpflicht im Freien
26.10.2020
Nach Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 hat die Landeshauptstadt Dresden - der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung folgend - eine Allgemeinverfügung mit zusätzlichen Regeln erlassen. Dazu zählt unter anderem auch die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien in der Innenstadt, in einem Bereich vom Hauptbahnhof über die Altstadt und die Hauptstraße bin zur gesamten Äußeren Neustadt.
Diese tritt am 27.10 in Kraft.
Mehr Details finden Sie in unserer aktualisierten Übersicht der Corona-Regeln in Sachsen und Tschechien.