Euroregion Elbe/Labe

Deutsch-Tschechische Grenze wieder etwas durchlässiger

Ab dem 27. April 2020 sind wieder etwas mehr dienstliche Reisen über die deutsch-tschechische Grenze möglich. Touristische Reisen oder private Besuche sind leider weiterhin untersagt.

26.04.2020

Sachsen nach Tschechien (und zurück)

Ab dem 27.04.2020 können EU-Staatsangehörige unter folgenden Bedingungen nach Tschechien einreisen:

  • zum Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit (mit Nachweis),
  • maximal 72 Stunden Aufenthalt in Tschechien,
  • unter Vorlage eines negativen Corona-Tests, der maximal vier Tage alt ist.

Ähnliches gilt für EU-Studierende in Tschechien.

Weiterhin gelten diverse Ausnahmeregeln für Mitarbeiter*innen in kritischer Infrastruktur und im Transportgewerbe, für Grenzpendler sowie bei Vorliegen triftiger Gründe.

Die genauen Regeln sowie alle notwendigen bürokratischen Schritte finden Sie hier.

Hintergrund der Lockerungen war ein Gerichtsurteil, welches die tschechische Regierung zu Änderungen zwang.

Tschechien nach Sachsen (und zurück)

Tschechische Staatsangehörige (und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis) dürfen ungehindert aus Tschechien ausreisen. Für eine Rückkehr ohne Quarantäne-Pflicht benötigen sie ebenfalls einen negativen Cotona-Test.

Die Einreise nach Sachsen ist jedoch beschränkt. Wer aus Tschechien nach Sachsen einreist, muss grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne. Davon ausgenommen sind erstmal:

  • Mitarbeiter*innen im Transportgewerbe,
  • Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen,
  • regelmäßige Grenzpendler,
  • Beschäftigte für mind. 3 Wochen in deutschen Unternehmen (bei entsprechenden Maßnahmen),
  • Leute mit besonders wichtigen Reisegründen.

Aber auch alle anderen können ohne Quarantäne nach Sachsen einreisen, wenn Sie nicht mehr als 48 Stunden im Ausland waren.

Quelle: Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 17. April 2020

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